Das Recht am eigenen Bild

Wer hat Recht(e)? Das Model auf dem Bild? Der Fotograf, den man doch gar nicht sehen kann? Oder der Eigentümer des Hotels, in dem das Bild "on location" fotografiert wurde?

Grundsätzlich darf niemand ein Bild einer anderen Person veröffentlichen ohne deren Erlaubnis! Denn das Recht am eigenen Bild bestimmt, dass Bildnisse einer Person grundsätzlich nur mit dessen Einwilligung verbreitet werden dürfen. Dabei ist es unbedeutend ob durch die Veröffentlichung (z.B. im Internet) Geld verdient wird oder nicht. Ebenso ist es egal ob die abgebildete Person ein Model oder eine Privatperson ist.

Auch Personen des öffentlichen Interesses sind nicht uneingeschränkt zum "Abschuß" durch Pressefotografen, Paparazzi und Handy- / Leserreporter freigegeben! Bei Verstößen kann unter Umständen nicht nur die (Online-)Zeitung sondern auch der Fotograf haftbar gemacht werden. Dies trifft vor allem auf Handy- / Leserreporter zu, da Zeitungsverlage mit diesen üblicherweise entsprechende Vereinbarungen (z.B. in ihren AGBs) treffen. Für Film bzw. Videoaufnahmen treffen die Regelungen natürlich ebenfalls zu.

Die Art der Verwendung muss bei Einholung der Erlaubniss genau benannt sein. Bilder die z.B. für eine Internet-Partnersuche freigegeben wurden dürfen z.B. nicht für eine Erotik-Seite zweckentfremdet werden wenn dafür keine Erlaubnis erteilt wurde.

Üblicherweise wird dem Fotografen diese Erlaubnis mittels eines speziellen Modelvertrags erteilt. Das spielt oft eine Rolle bei Modelverträgen für Modeschauen. Modelvertrag und Modeschau ist ohnehin derzeit das Thema bei vielen Modelagenturen.

Bildrechte an Gegenständen

Auch für Gegenstände (z.B. Häuser) gibt es Bildrechte. Die entsprechenden Verträge heißen Propertyrelease. Diese sind z.B. bei sogenannten "on location" Aufnahmen wichtig. Und auch hier gibt es wieder sehr komplexe Ausnahmeregelungen, z.B. das sog. Panoramarecht. Daher sollte ggf. auf anwaltliche Unterstützung zurückgegriffen werden.

Das Urheberrecht

Wie darf das Foto verwertet werden? Das sollte rechtlich geregelt sein. Schließlich ist es mein Recht am eigenen Bild. Ich will nicht, daß die von mir gemachten Fotos irgendwo im Internet verbreitet werden. Wie kann ich mich rechtlich absichern?

Natürlich hat der Fotograf ebenfalls Rechte. Das Urheberrecht verbietet z.B. dem Model die gemachten Aufnahmen ohne Erlaubnis des Fotografen auf einer eigenen Homepage zu verwenden. Die Rechte kann der Fotograf sogar dem Model im Modelrelease als Honorar übereignen (Time For Print - TFP). Der Umfang wird im Modelvertrag